FAQ

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Informationen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs.

Informationen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über und Antworten auf häufig aufkommende Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz und das geistige Eigentum. Die zur Verfügung gestellten Informationen geben dabei einen ersten Überblick über das jeweilige Thema sowie zu der jeweiligen Frage und sind zwecks besserem Verständnis teilweise vereinfacht und nicht unbedingt abschließend.

Für konkrete Anliegen oder Fragen ist stets eine rechtliche Beratung im Einzelfall erforderlich, zwecks der Sie uns gerne direkt kontaktieren können.

Fragen und Antworten zu
technischen Schutzrechten

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technischen Schutzrechten

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technischen Schutzrechten

Patente + Gebrauchsmuster

Patente + Gebrauchsmuster

Patente + Gebrauchsmuster

Sowohl Patente als auch Gebrauchmuster schützen technische Erfindungen und verleihen Ihrem Inhaber bzw. Inhaberin ein zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol. Patente können für Vorrichtungen, Produkte oder Verfahren, Gebrauchsmuster für Vorrichtungen und Produkte angemeldet werden. Während es sich bei dem Patent um ein geprüftes Schutzrecht handelt, wird das üblicherweise etwas günstigere Gebrauchsmuster als “kleines Patent” sachlich ungeprüft eingetragen.

Durch Patente und Gebrauchsmuster lässt sich im Allgemeinen ein Schutz vor Nachahmung erlangen, welcher wiederum zu einem Marktvorsprung führen kann, der strategisch nutzbar ist – z. B. zur Abschottung und Sicherung der Marktposition, Lizenzierung oder Investorenansprache. Die technischen Schutzrechte sind sowohl für etablierte Unternehmen aus dem Mittelstand als auch für jüngere Unternehmen, wie Startups, häufig entscheidend, um Ihre Marktposition zu begründen, zu halten oder auszubauen.

Soll ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, so werden zunächst die erforderlichen Anmeldeunterlagen ausgearbeitet. Dies erfolgt idealerweise durch einen kompetenten Patentanwalt, der Ihre Erfindung versteht und insbesondere auf eine sinnvolle Art und Weise abstrahiert. Die Anmeldeunterlagen umfassen neben einer Beschreibung einschließlich Zusammenfassung und Figuren der Erfindung sowie entsprechenden Ansprüchen etwa auch einen Antrag auf Erteilung eines Patents bzw. Eintragung eines Gebrauchsmusters sowie eine Erfinderbenennung. 

Die Einreichung selbst erfolgt dann bei dem entsprechenden Patentamt, beispielsweise bei dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt, je nachdem, wo Schutz erlangt werden soll. Ein häufig bewährter Weg zur Anmeldung führt über eine nationale Erstanmeldung beim DPMA und eine ggf. spätere europäische oder internationale Nachanmeldungen beim EPA oder der WIPO. Mit Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen wird der Anmeldung amtsseitig ein Anmeldetag zuerkannt, welcher insbesondere von Bedeutung ist für den Stand der zur Beurteilung der Patentfähigkeit bzw. Schutzfähigkeit der beanspruchten Erfindung herangezogen wird. 

Im Falle einer Patentanmeldung folgt nach der Einreichung das Erteilungsverfahren, welches nach erfolgreichem Abschließen zu der Erteilung des Patents führen kann. Im Rahmen des Erteilungsverfahrens werden die Patentanmeldung und insbesondere der beanspruchte Gegenstand hinsichtlich dessen Patentfähigkeit (bspw. Neuheit, erfinderische Tätigkeit) geprüft. Sollten Teil der beanspruchten Erfindung bereits aus dem relevanten Stand der Technik bekannt sein, so lassen sich hierbei dennoch häufig wichtige Aspekte finden, welche die Patentfähigkeit dennoch begründen können.

Im Falle einer Gebrauchsmusteranmeldung folgt nach erfolgreicher Formalprüfung die Eintragung und die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters. Eine Prüfung erfolgt hier nicht, weshalb die Eintragung eines Gebrauchsmusters häufig deutlich weniger Zeit als die Erteilung eines Patents benötgt.

Eine Erfindung, die durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden soll, sollte neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. “Neu” bedeutet in diesem Kontext, dass die Erfindung bislang nicht veröffentlicht wurde – auch nicht durch den Erfinder selbst! – obschon im Zusammenhang mit Gebrauchsmustern gewisse Veröffentlichungen bei Beurteilung der Neuheit außer Betracht bleiben können. “Erfinderisch” bedeutet in diesem Kontext, dass sich die Erfindung nicht naheliegend aus dem Stand der Technik – also dem bereits Bekannten – ergibt. Die “gewerbliche Anwendbarkeit” stellt nur selten ein Problem dar und ist zumeist erfüllt, wenn die Erfindung wirtschaftlich nutzbar ist.

Die Kosten für die Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmuster unterscheiden sich von Fall zu Fall und richten sich etwa nach der Komplexität der Erfindung, dem Umfang der Anmeldung sowie jenen Ländern, in denen die Anmeldung erfolgen soll. Die Kosten setzen sich grundsätzlich aus den amtlichen Gebühren und den patentanwaltlichen Honoraren zusammen. Als “Hausnummer” kann man mit Gesamtkosten bis zur Einreichung der durch einen Patentanwalt ausgearbeiteten deutschen Patentanmeldung oder deutschen Gebrauchsmusteranmeldung zwischen 3.200 EUR bis 6.500 EUR rechnen, wobei auch höhere Kosten nicht ungewöhnlich sind. Die nachfolgenden Kosten können vergleichsweise stark variieren, wobei diese grundsätzlich im Fall von Patentanmeldungen höher als im Fall von Gebrauchsmusteranmeldungen ausfallen.

Die Dauer von der Anmeldung bis zur Erteilung kann je nach Anmeldestrategie, Anmeldeamt, Erteilungsverfahren, etc. variieren. Im Falle von deutschen Patentanmeldungen ist eine Dauer von 2 bis 4 Jahren nicht ungewöhnlich. Im Falle von deutschen Gebrauchsmuster ist eine Dauer von unter einem Jahr von der Anmeldung bis zur Eintragung durchaus möglich.

Ein Patent kann gewöhnlich für bis zu 20 Jahre, ein Gebrauchsmuster kann gewöhnlich für bis zu 10 Jahre Gültigkeit haben. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die erforderlichen Gebühren entrichtet werden. Es ist denkbar, dass in der Zwischenzeit Weiterentwicklungen der geschützten Erfindung erfolgen, zu denen wiederum selbst ein technisches Schutzrecht erlangt wird. Diese technischen Schutzrechte haben dann wiederum selbst eine maximale Schutzdauer von 20 bzw. 10 Jahren ab deren Anmeldetag.

Im Allgemeinen ist ein Patent dort gültig, wo es angemeldet und erteilt wird. Ein Patent, das etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wird, ist nach Erteilung in Deutschland gültig. Ein Patent, das etwa beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet wird, kann nach Erteilung einheitliche Wirkung in den Mitgliedsstaaten der EU entfalten oder gezielt in bestimmten europäischen Mitgliedsstaaten validiert werden. 

Es gibt insbesondere keine Möglichkeit, ein “weltweites Patent” zu erhalten, gleichwohl gibt es über das PCT-Verfahren die Möglichkeit einer internationalen Patentanmeldung, welche die Erteilung in ganz unterschiedlichen Ländern und Regionen ermöglicht und insbesondere vereinfacht. In jedem Land, in dem Schutz begehrt wird, muss hierbei jedoch ein separates Verfahren durchgeführt werden.

Ein Gebrauchsmuster ist ein nationales Schutzrecht und wird nur in dem Land gültig, in dem es eingetragen wurde. Ein Gebrauchsmuster, das etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wird, ist nach Eintragung in Deutschland gültig. Ein internationales Anmeldeverfahren oder ein europäisches Gebrauchsmuster, wie es für Patente möglich ist, gibt es nicht.

Um zu überprüfen, ob eine Erfindung bereits patentiert ist, können Sie eine entsprechende Recherche durchführen – beispielsweise im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), der Patentsuche des Europäischen Patentamts oder Google Patents

Bei der Recherche ist es wichtig, mit einer gründlichen Suche in den Datenbanken zu beginnen, um sicherzustellen, dass Ihre Erfindung nicht bereits durch ein bestehendes Patent geschützt ist. Nutzen Sie idealerweise verschiedene Suchbegriffe und Kombinationen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Schutzrechte finden.

Fragen und Antworten zu
nicht-technischen Schutzrechten

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nicht-technischen Schutzrechten

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Marken + Designs

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Was ist ein Patent? Was ist ein Gebrauchsmuster?

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

In den Jahren 2011 bis 2017 habe ich ein technisches Studium an der RWTH Aachen absolviert. Meinen Bachelor habe ich im klassischen Maschinenbau, meinen anschließenden Master in der Verfahrenstechnik erworben. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalt erste Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in der Patentabteilung eines international tätigen Konzerns sammeln.

Im Anschluss an mein Studium habe ich meine technische Expertise in den Bereichen Verfahrenstechnik und Maschinenbau in der Praxis gefestigt und erweitert. Zunächst war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Membran- und Medizintechnik am DWI Leibniz-Institut für interaktive Materialien in der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Wessling beschäftigt, wobei ich mich u. a. mit der Herstellung von Membranen zur Anwendung in Oxygenatoren beschäftigte. Anschließend war ich im Bereich der Fahrzeugtechnik für die Forschungsgesellschaft Kraftfahrwesen mbH (fka) tätig, einem Kooperationspartner des von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lutz Eckstein geleiteten Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen.

Im Frühjahr 2019 habe ich die Ausbildung zum Patentanwalt in einer mittelgroßen Düsseldorfer Kanzlei begonnen und diese 2022 erfolgreich als deutscher Patentanwalt, als Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie als European Patent Attorney abgeschlossen.Ich bin ebenfalls seit 2023 als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen. Im Anschluss an meine Ausbildung habe ich zwei Jahre als angestellter Patentanwalt gearbeitet, ehe ich Ende 2024 den Entschluss fasste, mich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig zu machen.

Christoph und ich haben unsere Kanzlei mit dem Ziel gegründet, eine erstklassige Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Start-Ups, Einzelerfinder und den Mittelstand zu leisten – eben für jene Mandantschaft, welche sowohl im Rahmen meiner Ausbildung als auch während meiner bisherigen Tätigkeit als Patentanwalt betreuen durfte. Mit dem größtmöglichen Fokus auf Qualität und individueller Beratung unterstütze ich dabei, die Innovationen meiner Mandantschaft rechtlich abzusichern. Durch maßgeschneiderte Strategien und eine proaktive Herangehensweise gewährleiste ich, dass unsere Mandanten nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch im Wettbewerb erfolgreich agieren können.

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